Sonntag, 3. Oktober 2010

Weltzukunftsparlament



Weltzukunftsparlament
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Weltzukunftsparlament ist eine neue Idee, die nach der Gründung der Weltzukunftsrat in Hamburg, nach der globalen Finanzkrise im September 2008 entstanden ist. Der Querdenker der berühmte deutsche Politiker Heiner Geissler sagte die globale Finanzkrise ist entstanden, weil in der Welt bis jetzt keine internationale demokratische Weltorganisation gegründet ist. Weltzukunftsparlament kann entstehen, wenn zuerst in jeden demokratisch regierte entwickelte Rechtstaaten wie Deutschland, Großbritannien und Frankreich nationale Zukunftsparlamente gegründet würden, die ihren Vertreter in einer europäischen UN-Stadt, zum Beispiel in Bonn (in WCCB) Weltzukunftsparlament etablieren könnten.







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Erster Autor: Uzer99 angelegt am 29.01.2010 um 23:34,
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WELTZUKUNFTSPARLAMENT/Generationengerechtigkeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Generationengerechtigkeit

Politische Diskussion [Bearbeiten]
Zunächst war der Begriff Generationengerechtigkeit in der Literatur über die Zukunft des Sozialstaates, insbesondere der Rentenversicherung zu finden, ab Mitte der 1990er Jahre zusätzlich im Kontext des Verhältnisses von Alt und Jung bzw. bei der Beschreibung von Generationenkonflikten. Mit dem Beginn des Nachhaltigkeits-Diskurs erlangte der Begriff „Generationengerechtigkeit“ auch in diesem eine zentrale Rolle. Inzwischen ist Generationengerechtigkeit dabei, die politische Agenda zu erobern. Aktuell ist eine institutionelle Verankerung von Generationengerechtigkeit in der politischen Diskussion. Einige überwiegend jüngere Abgeordnete, haben vor, einen Antrag auf grundgesetzliche Verankerung von Generationengerechtigkeit in den Bundestag einzubringen. Die Forderung nach einer solchen institutionellen Verankerung kann mit einem Defizit der Demokratie, einer strukturbedingten Gegenwartspräferenz, begründet werden: Wenn Politiker wiedergewählt werden sollen, müssen sie zunächst die Interessen heutiger Generationen berücksichtigen. Dadurch wird ein falscher Anreiz gesetzt, nämlich für eine Politik der „Verherrlichung der Gegenwart und Vernachlässigung der Zukunft“ (Richard von Weizsäcker). Bei der Beschaffung heutiger Mehrheiten können die Individuen, die in Zukunft geboren werden, nicht mitwirken. Sie tauchen im Kalkül des Politikers, der seine Wiederwahl organisiert, nicht auf. Dies kann man dem einzelnen Politiker nicht zum Vorwurf machen, denn die Rahmenbedingungen selbst schreiben es ihm vor. Wahlperioden können nicht allzu lang sein, ohne den Einfluss des Wählers zu weit zurückzudrängen und damit das Wesen der Demokratie an sich zu gefährden. Der technische Fortschritt sorgt jedoch dafür, dass die Auswirkungen gegenwärtigen Handelns weit in die Zukunft hineinreichen und die Lebensqualität zahlreicher zukünftiger Generationen tiefgreifend negativ beeinflussen können. Könnten zukünftige Generationen ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozess geltend machen, so wären die Mehrheitsverhältnisse bei wichtigen politischen Entscheidungen anders. Beispiel Energiepolitik: Die heutige Form der Energiegewinnung mit dem Schwerpunkt auf fossilen Energieträgern ermöglicht derzeit einen einmalig hohen Lebensstandard, nimmt aber dafür gravierende Nachteile in der mittelfristigen Zukunft in Kauf. Beispiel Finanzpolitik: Die Finanzierung des heutigen Konsums durch Schulden verschiebt Lasten in die Zukunft und verringert die Freiheit kommender Politikergenerationen, selbst gestaltend Politik zu machen. Das Grundgesetz bietet bislang wenig Hilfestellung, da unsere Rechtsordnung derzeit v.a. die Rechte gegenwärtiger Individuen (Rechtssubjekte) schützt. Aus diesen Gründen wird sich eine ökologisch nachhaltige bzw. generationengerechte Gesellschaft nur erreichen lassen, wenn die ökologischen Ansprüche der Zukünftigen institutionell verankert werden.

Daher ist es notwendig, durch eine Veränderung des Grundgesetzes oder der Arbeitsweise der Parlamenten Vertretungen der kommenden Generationen (zum Beispiel, durch die Gründung der kommunalen Zukunftsräte wie in der Schweiz oder der Gründung der nationalen Zukunftsparlamente zuerst in den europäischen Ländern und nach 2-3 Jahren durch das Europäischen Zukunftsparlament in WCCB in Bonn und danach durch die Gründung des Weltzukunftsparlaments in Bonn) zu schaffen. Gleichartige Initiativen wurden beispielsweise in Israel, der Schweiz (Die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz, Ungarn bereits umgesetzt oder sind im parlamentarischen Entscheidungsprozess. In Deutschland wurde im Oktober 2007 ein solches Generationengerechtigkeitsgesetz im Bundestag in erster Lesung debattiert, fand aber wenig Aufmerksamkeit.

Samstag, 25. Juli 2009

Das Wirtschaftswunder von Wörgl

von Annette_Richter - 30. Oktober 2003

http://www.inwo.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=39&mode=thread&order=0&thold=0

Das Wirtschaftswunder von Wörgl

Das Experiment von Wörgl zeigt, was eine Geldreform bewirken kann und das sie nicht nur graue Theorie ist.

Es war einmal - so beginnen alle Märchen, und es klingt tatsächlich wie ein Märchen: Es war einmal in der kleinen Stadt Wörgl ein Eisenbahner, genauer gesagt ein Lokomotivführer, der 1931 zum Bürgermeister gewählt wurde. Michael Unterguggenberger stammte aus einer tiroler Kleinbauernfamilie. Er mußte mit zwölf Jahren die Schule verlassen, um in einem Sägewerk als Hilfsarbeiter ein paar Kreuzer zu verdienen, um so zum Unterhalt der Familie beizutragen. Doch er wollte nicht Hilfsarbeiter bleiben und trat mit 15 bei einem Mechanikermeister in Imst in die Lehre. Das Lehrgeld - das man damals dem Meister bezahlen mußte - sparte er Heller um Heller, einen Teil zahlte er erst als Geselle ab. Den Gesellenjahren folgten die Handwerksburschen-Wanderjahre, über den Bodensee nach Wien, Rumänien und Deutschland. Auf diesem Weg lernte der aufgeschlossene Handwerksbursche die Gewerkschaft kennen und die Konsumgenossenschaft - die ersten Formen proletarischer Gemeinschaft.

Der 21jährige Unterguggenberger entscheidet sich für eine Anstellung bei der Eisenbahn und wird in den Bahnknotenpunkt Wörgl versetzt. Trotz guter Arbeit und ehrgeizigem Streben gibt es für ihn kein Weiterkommen - denn er ist Sozialdemokrat und aktiver Gewerkschafter. Als solcher wird er 1912 in die Personalkommission der österreichischen Staatsbahnen als Vertreter für die Gruppe "Diener im Lokomotivfahrdienst des Dienstbezirks Innsbruck" entsandt. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde er Gemeinderat, dann Vizebürgermeister, und im Jahr 1931 wurde er Bürgermeister der 4216 Einwohner zählenden Stadt Wörgl.

Über die weltweite Wirtschaftskrise der zwanziger und dreißiger Jahre sind Dutzende Bücher geschrieben, Hunderte Untersuchungen angestellt worden. Es war die bitterste Not der Arbeitslosigkeit - in Deutschland hat sie die Erfolge Hitlers maßgeblich begünstigt.

Während im Bahnknotenpunkt Wörgl im Jahr 1930 noch 310 Eisenbahner in Arbeit waren, waren es im Jahr 1933 nur noch 190. Die Arbeitslosen bestürmten ihren früheren Kollegen, den sie zum Bürgermeister gemacht hatten, um Hilfe.

Doch was sollte dieser tun? Nicht nur unter den Eisenbahnern wuchs die Arbeitslosigkeit. Große Industrien gab es dort nicht, und die Zwergbetriebe der Stadt und der Umgebung bröckelten ab, die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger stieg. Auch stieg die Zahl der "Ausgesteuerten" - 1932 waren es 200 - die von der städtischen Armenfürsorge betreut werden mußten.

Michael Unterguggenberger stand dieser Katastrophe zwar ratlos, aber nicht untätig gegenüber. Die g'scheiten Leut' - dachte er -, die so viele Bücher geschrieben haben, die müßten doch Rat wissen! Er studierte Karl Marx, fand dort den Namen Pierre Joseph Proudhon als Verfasser von, "System der wirtschaftlichen Widersprüche" und fraß sich durch dieses Werk. Vergeblich! Erst als ihm Silvio Gesells "Natürliche Wirtschaftsordnung" in die Hände fiel, kam ihm der rettende Gedanke. Er las und las, manche Seite zwei- und dreimal, bis er glaubte, die Antwort auf seine Fragen gefunden zu haben. Da bei Unterguggenberger der Wille zum Helfen das Entscheidende war, entwarf er ein Hilfsprogramm.

Vor allem sprach er mit jedem Mitglied des Gemeinderats und jedem Mitglied des Wohlfahrtsausschusses: einzeln, bis er glaubte, sie von seiner Idee überzeugt zu haben. Dann berief er eine Sitzung ein und sagte: Wir haben 400 Arbeitslose in unserer kleinen Gemeinde, davon über 200 Ausgesteuerte; im Bezirk beträgt die Zahl der Arbeitslosen mehr als 1500. Unsere Gemeindekasse ist leer. Unser einziges Guthaben sind Steuerrückstände für das Jahr 1931 in der Höhe von 118.000 S aber wir können keinen Groschen hereinbringen; die Leute haben einfach kein Geld. Wir schulden der Sparkasse der Stadt Innsbruck 1.300.000 S, und wir können die Zinsen dafür nicht zahlen. Wir schulden der Landesregierung und dem Bund Geld, und da wir nicht zahlen, können wir auch von ihnen keine Gemeindeanteile bekommen. Die Gemeindesteuern brachten im ersten Halbjahr ganze 3000 S. Die Lage unserer Gemeinde wird immer schlimmer, da niemand Steuern zahlen kann. Nur die Zahl der Arbeitslosen steigt und steigt.

Dann unterbreitete der Bürgermeister seinen Plan des "Schwundgeldes".

Der Umlauf des Geldes, das die Nationalbank herausgibt, ist zu langsam, man müßte den Geldumlauf beschleunigen. Die Beträge müßten ihren Besitzer rascher wechseln, das heißt, das Geld muß wieder zum Tauschmittel werden. Natürlich dürfen wir dieses Tauschmittel nicht "Geld" nennen, das ist nicht erlaubt. Wir nennen es "Arbeitsbestätigung". Solche Arbeitsbestätigungen wurden nun in der Höhe von 1 S, 5 S und 10 S beschlossen. (Man beachte die kleine Zahl, die damals schon "Lohn" bedeutete.) Die bange Frage war: Werden die Kaufleute das Geld wirklich in Zahlung nehmen?

Nun setzt ein wichtiges Kapitel unseres Märchens ein: Die Arbeitsbestätigung wurde an Zahlungsstatt genommen, der Hausherr nahm sie für die schuldige Miete, der Kaufmann nahm sie und sagte noch "Danke schön, kommen Sie bald wieder!"

Vor allem begann die Gemeinde mit den notwendigsten Arbeiten. Das erste Bauvorhaben wurde am 11. Juli 1932 begonnen: Kanalisierung eines Stadtteils, überfällige Straßenarbeiten, Asphaltierung der Hauptstraßen. Kostenpunkt: 43.386 S, die nun zum Teil als Löhne in die Bevölkerung zurückflossen. Für den Bau einer Schisprungschanze wurden 500 Arbeitsschichten geleistet, eine Notstandsküche wurde eingerichtet, Kostenpunkt: 4000 S usw. Für ein Viertel der Arbeitslosen gab es wieder Brot; Familien, in denen alle Erwachsenen arbeitslos waren, wurde das Los sehr erleichtert.

Die Lohnauszahlung erfolgte ausnahmslos in Arbeitsbestätigungen. Sie wanderten von der Gemeinde zum Baumeister, von diesem zum Arbeiter, vom Arbeiter zum Bäcker, zum Fleischer, zum Friseur usw. Die Verwaltung der Arbeitsbestätigungen war Sache der Gemeinde, sie konnten aber auch beim Spar- und Darlehensverein der Stadt Wörgl gekauft und gegen normales Geld verkauft werden.



Warum aber wurde er "Schwundgeld" genannt? Nun, es wurde eine monatliche Entwertung von 1% beschlossen, das heißt von 12% jährlich. Für dieses eine Prozent mußte der Besitzer der Arbeitsbestätigung eine Marke kaufen - also 1 Groschen, 5 Groschen oder 10 Groschen, die am Monatsanfang auf die Arbeitsbestätigung aufgeklebt werden mußte. Fehlte diese Marke, so war der Schein um 1 % weniger wert.

Ein weiteres Kapitel unseres Märchens: Die Bank verlangte für ihre Leistungen im Dienste des Arbeitsbestätigungsverkehrs keine Gebühren, aller Gewinn floß in die Gemeindekasse. Von den Eingängen verlieh außerdem der Spar- und Darlehensverein Darlehen an vertrauenswürdige Kreditnehmer zu dem (märchenhaften) Zinsfuß von 6%, den sie nicht behielt, sondern auch der Gemeindekasse zufließen ließ.

Die Kunde von der Sanierung der Gemeinde Wörgl sprach sich in der Welt herum. Wörgl wurde eine Art Wallfahrtsort für Volkswirtschaftler. Sie fanden die Vorzüge des Schwundgelds enorm, denn es machte das Hamstern von Geld unsinnig, der Sparer trug es auf die Sparkasse. Da es nur im Ort Gültigkeit hatte, wurden hier auch die größeren Einkäufe getätigt, man fuhr nicht mehr nach Innsbruck einkaufen.

Der Schweizer Journalist Bourdet berichtete: "Ich habe Wörgl im August 1933 besucht, also genau ein Jahr nach Beginn des Experiments. Man muß unparteiisch anerkennen, daß der Erfolg an das Wunderbare grenzt. Die früher für ihren grauenhaften Zustand verschrieenen Straßen gleichen jetzt Autobahnen. Das Bürgermeisteramt schön restauriert, ein reizendes Chalet mit blühenden Geranien. Die Arbeiter sind alle fanatische Freigeldler. In allen Läden nimmt man die Arbeitsbestätigungen zum gleichen Wert wie das offizielle Geld."

Die Leute in Kitzbühel, die zuerst die Wörgler verlachten, entschlossen sich bald zur Nachahmung. Sie setzten für 3000 S - nämlich 1 S pro Kopf - Schwundgeld in Umlauf. Die Scheine der beiden Gemeinden galten in beiden Gemeinden und wurden hüben und drüben anstandslos angenommen. Zahlreiche andere österreichische Gemeinden wollten das Beispiel Wörgls nachahmen, entschlossen sich aber abzuwarten, was die inzwischen in Aktion getretene Regierung entscheiden werde.

Diese, die faschistische Regierung Dollfuß, legte Beschwerde ein. Das wär' ja noch schöner! Ein Prolet, der nur bis zum 12. Lebensjahr die Schule besucht hatte, der weder Volkswirtschaft noch Nationalökonomie studiert hatte, der nicht den kleinsten Doktortitel aufweisen kann, ein Eisenbahner, ein Sozialdemokrat wollte sich erfrechen, die österreichische Währung zu korrigieren! Die Ausgabe von Geld in jeder Art ist nur der Nationalbank gestattet. Das Schwundgeld wurde verboten. Bürgermeister Unterguggenberger begnügte sich nicht mit dem Bescheid, und der Prozeß, den Wörgl führte, lief durch alle drei Instanzen - erfolglos. Am 18. November 1933 wurde der Einspruch Wörgls endgültig abgewiesen. Da aber der Rekurs keine aufschiebende Wirkung hatte, mußte schon am 15. September das Schwundgeld eingezogen werden.

Viel haben wir seither erlebt und überlebt: den Ständestaat von Dollfuß, das Dritte Reich Hitlers, Not und Elend des Zweiten Weltkriegs und die harte Arbeit des Wiederaufbaus. Heute sind wir ein Staat, der in vieler Hinsicht der Welt ein Beispiel geben kann. Doch das Beispiel Wörgls und seines klugen Bürgermeisters wollen wir nicht der Vergessenheit anheimfallen lassen.

aus der Monatsschrift des Österreichischen Gewerkschaftsbundes "Arbeit & Wirtschaft", März 83

Freitag, 10. Juli 2009

Yeşiller Partisi'nin Aile ve Çocuk Sözcülüğü'nü yapan Ekin Deligöz: ''Yüzde yüz milletvekiliyim''

Üç dönemdir Bavyera Eyaleti'nden Federal Parlemento’ya seçilen ve Yeşiller Partisi'nin Aile ve Çocuk Sözcülüğü'nü yapan Ekin Deligöz, ha-ber.com'un konuğu oldu


http://ha-ber.net/index.php?option=com_content&task=view&id=4446&Itemid=0


Ekin Deligöz: ''Yüzde yüz milletvekiliyim''

Genç yaşta Almanya'nın Bavyera eyaletinde 1989 yılında Yeşiller Partisi’nin gençlik kollarında aktivitelere başlayarak siyasete resmen soyunan, üç dönemdir Bavyera Eyaleti'nden Federal Parlemento’ya seçilen ve Yeşiller Partisi'nin Aile ve Çocuk Sözcülüğü'nü yapan Ekin Deligöz, Berlin’in ünlü Türk restorantı ''BABA ANGORA" da, ha-ber.com'un konuğu oldu

Önümüzdeki Eylül ayında yapılacak olan Federal Almanya Parlamento seçimlerine hazırlanan ve 4. kez seçilmeyi yüzde yüz garanti gören Ekin Deligöz, ha-ber.com Genel Yayın Yönetmeni M. Sefa Doğanay ile arkadaşımız Yusuf Mırzanlı’nın sorularını samimi bir şekilde yanıtladı.

Yıllar önce Tokat'ta "İlk kadın belediye meclisi üyesi" olan annesi Lütfiye hanımın etkisiyle çocukluğumdan itibaren siyasete yakınlık duyduğuna dikkat çeken Ekin Deligöz, kendi çalışmalarından CDU’lu Aile Bakanı Leyen’in yararlandığının altını önemle çizdi. Hatta bu nedenle CDU’lu Federal Alman Aile Bakanı’nın kendisine teşekkür ettiğini söyleyen Ekin Deligöz, son çocuk parasını yükselten yasanın kendi önerisi doğrultusunda çıktığını söyledi.

Sıcak ve dostça geçen söyleşi esnasında politikaya lise yıllarından itibaren ilgi duyduğunu belirten Ekin Deligöz, üniversite yıllarında aktif bir "Yeşilci" olduğunu dile getirerek, "Ancak partide adaylığımı koyduğumda çok tepki gördüm. Küçük bir şehirde yaşıyordum ve bir yabancının diğer deneyimliler dururken bu cüreti göstermesi büyük olay oldu. Yılmadım, geri adım atmadım ve eyalet listesinden ilk adaylığımda Federal Parlemento’ya seçildim" dedi.
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''MEDYA BENDEN BEKLEDİĞİNİ BULAMADI''

Ekin Deligöz'e ilk seçildiğinde Alman ve Türk medyasının tavrı doğrultusunda yönelttiğimiz soruyu, "Türk medyası ‘bizim kız’ istediğimizi söyletiriz" anlayışı ile yaklaştı. İstedikleri olmayınca da işin magazin yönüne kayıp, ailem, evliliğim ve çevrem üzerine gerçekle ilgisi olmayan haberler ürettiler. Alman medyası da benden dövülen, zorla evlendirilen Türk kadınını oynamamı istiyordu. Oysa henüz evli bile değildim, ne de mağdur edilmiştim. Kendi yolunu özgürce seçen, Almanya’yı iyi bilen biriydim. Ben bazı kesimlerin beni kendi yanlarına çekmelerine kanmadım ve izin vermedim. Bildiğim doğru yolda yürüdüm. Ne Türkiye politikasına , ne de sadece Türkler için yapılan politikaya inanmadım. Ne de mağdur edilmiş "Türk kadını" hikayesi tuzaklarına düşmedim. Alman basınına, "Sizlerin yazdığınız, duymak istedikleriniz önyargı". Türk medyasının "Bu bizim kız, istediğimiz yöne çekeriz" imajını kırdım. Önceleri belli bir soğukluk başladı aramızda, zamanla yapıma alıştılar” şeklinde yanıtladı.

Büro ekip elemanlarından Urban Aykal’ın da hazır bulunduğu sohbetimiz ilerledikçe Ekin Deligöz’ ile daha samimi konuşup, yeni sorular yöneltiyoruz. Seçim bölgenizde yaptıklarınız nasıl karşılanıyor? “İlk seçildiğimde direkt oylarım yüzde 2 idi. Şuan ise bu oran yüzde 5’e yükseldi. Bölgemde beni destekleyenler sadece Yeşiller değil, her partiden insanlar var. Bu demek ki, çalışma alanım olan ‘Aile ve Çocuk Politikasını iyi ve doğru yürütüyorum. Büyüdüğüm ve aday olduğum Neu-Ulm’da Türk seçmen sayısı 400 oyu geçmiyor”.
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''4x4 OLACAK''

Ekin Deligöz 4. kez Federal Parlamentoya girmeyi başaracak mı? sorusunu yönelttiğimizde, yüzündeki gülümseme yayılarak, kendinden emin cevap veriyor, "Kesin. Yüzde yüz. Bavyera bölgesinde listedeki yerim 5. sırada. Bavyera’da Yeşiller’in oy oranı yüzde 10’un üzerinde. Hiçbir çalışma yapmasam bile, gene de seçilirim. Ancak Almanya çapında Yeşiller’in oyu yüzde 5’in altına düşerse ki, bu da mümkün değil, o zaman ne ben ve ne de parti parlamentoya giremeyiz."

YABANCILAR POLİTİKASI

Parlamentoda yabancı kökenli biri olarak, göçmenler için neler yaptığına dikkatini çektiğimizde, Ekin Deligöz’ün cevabı hazır: "Yabancılar politikası uzmanlık alanım değil. Ancak çalışmaları yakından takip ediyorum. Bir önceki Yeşiller/SPD Koalisiyonu döneminde, ’Gençlere 23 yaşına kadar istediği vatandaşlığı seç” imkanını tanıyan yasa benim önerimdi. Bunun gerçekleşmesi bir zorunluluktu. Biliyorsunuz o dönem biz ve SPD eyeletlerde azınlıktaydık ve çifte vatandaşlık tasarımız Eyaletler Meclisi (Bundesrat) tarafından onaylanmadı. CDU yabancılara karşı imza kampanyaları başlattı. Bundan fazlasını yapamazdık. Bu konunun gerçekleşmesi için Türkiye kendi vatandaşlık yasasında değişiklik yaparsa, o zaman bu istek gerçekleşir. Yani kimseyi başka ülke vatandaşlığına geçti diye vatandaşlıktan çıkarmıyacak. Çifte vatandaşlığın zemini tıpkı Irak, İran ve benzeri ülkelerde olduğu gibi Türkiye’de hazırlanacak."

Sizce bu niye yapılmıyor? "Çünki Türkiye ile Almanya arasında açıklanmayan anlaşmalar var. Bence neden bu. Son ‘İthal Gelin’ Yasası’da aynı nedenle çıkarıldı. Merkel Türkiye gezisinden döndükten sonra, yasaya karşı çıkanlara açıkça,’Türkler durumdan memnun, sizlere ne oluyor’ diyerek yasayı onayladı".
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''BAKAN OLMAK İSTERİM''

"Önümüzdeki seçimlerden sonra, Yeşiller büyük partilerden biri ile hükümeti kurarlarsa, bir bakanlık, ya da müsteşarlık ta düşünebilirim" diyerek konuşmasını sürdüren Deligöz’e, Alman siyasi tarihinde pek az rastlana ve geçtiğimiz aylarda Berlin’de gerçekleşen bır olayı hatırlatıp ve sorduk. Bir Berlin Milletvekili partinizden ayrılıp SPD’ye gitti. Aynı şekilde karşı taraftan da bir milletvekili sizin partiye katıldı. Bunu nasıl değerlendiriyorsunuz? Ekin Deligöz, "SPD’den Yeşiller’e geçmek çok doğru bir hareket. Ancak, bizden SPD’ye geçmeyi anlıyamıyorum. Bilkay’ı da anlamıyorum. Çünkü artık SPD’nin artık çekici bir tarafı kalmadı" dedi.

''TÜRKLER ÇOK ÇEKİNGEN''

Sohbetimizin sonuna doğru Ekin Deligöz’den, seçmenleri olsun olmasın, Türklere her hangi bir öneride bulunmak istermi diye sorduğumuzda, "Ben Türklerin politikada olsun, Almanya’da ki sosyal hayata katılma olsun hala çok çekingen davrandıklarına inanıyorum. Sorunlarını kendi kendilerine çözmeye çalışıyorlar. Oysa bu ülkenin yaşamında yer edinmek istiyorsak artık kendi kabuğumuzdan tamamen çıkmalıyız. Klasik yabancı ve Türkiye politikasına yönelik çalışmalardan sıyrılmalı. Büyük bir kapasite var. Artık, ’ben misafir değilim. Benden beklediğin kadar da vereceksin’ denmeli açıkça. Bazen derneklere ve camilere gidiyorum. Hep yakınma ve istek var. Oysa ‘ben ne yapabilirim’ diyen henüz çıkmadı. Kendi çocuklarımızın bizim zorluklarımızı yaşamamasını istiyorsak, her alanda harekete geçelim. Almanya’nın her sorunu bizim de sorunumuz. Bunları çözmek için ortaya çıkmazsak, bizim de dertlerimiz çözüme kavuşmaz."

Yusuf MİRZANLI - ha-ber.com

Montag, 6. Juli 2009

İLHAM ƏLİYEV İRANDAKI HADİSƏLƏRDƏN DANIŞDI

06.07.2009 [08:54]
06.07.2009 [15:43]
1702 dəfə baxılıb

Dövlət başçısı Tehranın İsrail prezidentinin səfərinə reaksiyasına da üstüörtülü münasibət bildirib

http://www.musavat.com/site/shownews.php?news_id=55968

Rusiyanın RTR kanalının “Vesti subbota” proqramı Azərbaycan prezidenti İlham Əliyevlə müsahibəni efirə verib. Müsahibə Rusiya prezidenti Dmitri Medvedyevin Bakıya ötən həftə etdiyi qısamüddətli səfər zamanı Azərbaycan dövlət başçısının Zuğulba iqamətgahında götürülüb. Müsahibənin mətninin bir hissəsi dünən “vesti.ru” saytında yerləşdirilib.
Rusiyalı jurnalist müsahibəyə Zağulba iqamətgahındakı təmtəraqlı şəraiti və dənizə açılan gözəl mənzərəni təsvir edərək başlayır və İlham Əliyevə “Qazprom”la imzalanan qaz müqaviləsi haqda sual verib. “Bu müqavilə o deməkdirmi ki, ”Nabucco" kəmərini artıq doldurmağa qaz tapılmayacaq?" sualına Əliyev belə cavab verib ki, əslində “Nabucco” ideyası ortaya çıxanda Azərbaycan təminatçı yox, tranzit ölkələrdən biri kimi nəzərdən keçirilirdi. Əsas təchizatçı ölkələr isə başqaları sayılırdı: “Lakin müəyyən səbəblər üzündən, əvvəlcə nəzərdə tutulan təchizatçılarla müqavilə bağlamaq mümkün olmadı. Bununla əlaqədar olaraq Azərbaycan artıq təkcə tranzit deyil, iri həcmdə qaz hasil edən təchizatçı ölkələrdən birinə çevrildi. Biz, öz qaz potensialımızı tam reallaşdırmaqda qərarlıyıq. Ehtiyatlar böyükdür, öz infrastrukturumuzu yaratmışıq, yeni qaz kəmərlərinin tikintisinə ehtiyac görmürük”. Jurnalisitin “yəni demək istəyirsiniz ki, tikmək istəyirlər, qoy tiksinlər” replikasına cavab olaraq prezident bildirib ki, ümumiyyətlə götürəndə Azərbaycanın mövqeyi belədir. Lakin əlavə tranzit imkanları yaransa, Azərbaycan bundan uduzmur: “Əgər ”Nabucco" kəməri tikilsə və bizə kommersiya baxımından yaxşı şərtlər təklif etsələr, biz bundan, şübhəsiz ki, istifadə edəcəyik. Lakin bu prosesin təşəbbüskarı və maliyyəçisi kimi çıxış etmək niyyətimiz yoxdur". Əliyev onu da deyib ki, Rusiya ilə imzalanan müqavilə Azərbaycan üçün qaz nəqlində tam diversifikasiyanı təmin etmək imkanıdır. Onun sözlərinə görə, Rusiya Qərb bazarı kimi Azərbaycan üçün böyük əhəmiyyət kəsb edir. Dövlət başçısı Azərbaycan qazının Rusiyaya ixracının hər iki ölkə üçün iqtisadi baxımdan sərfəli olduğunu bildirib: «Bu razılaşma həm Azərbaycanın, həm də Rusiyanın maraqlarına cavab verir. Bu, bizim üçün yeni, daha böyük bazara çıxış imkanıdır. Əvvəlcə bizim ixracımız Qərb istiqamətinə yönəlmişdi. Hazırda dörd ölkə Azərbaycandan qaz alır. Bu nöqteyi-nəzərdən Rusiya bazarı böyük əhəmiyyət kəsb edir. Rusiyanın cənub regionlarının Azərbaycandan alınan qazla təminatı ilə bağlı zərurət var. Bu, Rusiya üçün iqtisadi baxımdan sərfəlidir. Eləcə də qarşılıqlı sərfəli iqtisadi şərtlər var. Bağlanmış müqavilə ikitərəfli xarakter daşıyır. Rusiyaya nəql olunacaq qaz Azərbaycan Dövlət Neft Şirkəti tərfəindən tədarük olunur. Bu hasilat gələn il bitirilməsi nəzərdə tutulan Şahdəniz-1 yatağından da ola bilər. Gələcəkdə Şahdəniz-2 yatağından və ya başqa yataqdan da istifadə oluna bilər» deyə dövlət başçısı qeyd edib.
Müsahibə zamanı jurnalist azərbaycanlıların dörddə üçünün yaşadığı İranda baş verənlər haqda İlham Əliyevin mövqeyini soruşub. “İranda seçkilərdən sonra baş verən dramatik hadisələrə münasibətiniz necədir” sualına Əliyev şərh verməyib və bunu deməklə kifayətlənib: “Onlar kiminsə məsləhəti və müdaxiləsi olmadan məsələni ayırd edəcəklər”. Daha sonra İsrail prezidentinin Azərbaycana səfərinə və İranın buna reaksiyasına toxunulub. İ.Əliyev deyib ki, Azərbaycanın timsalında öz aralarında heç də yaxşı münasibətlərdə olmayan iki ölkə ilə eyni vaxtda normal münasibətlər qurmağın mümkünlüyünü görmək olar. “Əgər bizim tərəfdaşlarımızın və ya dostlarımızın öz aralarında problemləri varsa, biz həmişə ondan çıxış edirik ki, Azərbaycan onların öz münasibətlərini ayırd etməsi üçün yer olmalı deyil”.
Siyasət şöbəsi

Montag, 23. März 2009

Abgeordnetenentschädigung

LINK


Zur Abgeordnetenentschädigung zählen die Diäten (lateinisch „dies“, „Tag“; mlat. „dieta“, „Tagelohn“; frz. „diète“, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von Taggeld gesprochen), eine Kostenpauschale und einige andere Vergünstigungen. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich.

Ursprünglich wurden die ersten Diäten von Perikles eingeführt, damit sich auch Angehörige der unteren Klassen der Politik widmen konnten (der Verdienstausfall wurde ausgeglichen). Es gab nun Sitzungsgeld für das Richteramt, regelmäßige Entschädigungen für Hopliten und Ruderer sowie für die Ratsmitglieder Athens.
Inhaltsverzeichnis
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* 1 Allgemeines
* 2 Geschichte
* 3 Deutschland
o 3.1 Versorgung der Bundestagsabgeordneten
+ 3.1.1 Sonstige Regelungen
# 3.1.1.1 Kostenpauschale
# 3.1.1.2 Mitarbeiterpauschale
# 3.1.1.3 Reisekostenerstattung
# 3.1.1.4 Zuschuss zur Krankenversicherung
# 3.1.1.5 Arbeitslosen- und Rentenversicherung
# 3.1.1.6 Hinterbliebenenversorgung
+ 3.1.2 Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag
+ 3.1.3 Altersbezüge
+ 3.1.4 Nebentätigkeiten
o 3.2 Funktionsbezüge
o 3.3 Reformvorschläge
o 3.4 Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der deutschen Bundesländer
+ 3.4.1 Berlin
+ 3.4.2 Brandenburg
+ 3.4.3 Hessen
+ 3.4.4 Nordrhein-Westfalen
+ 3.4.5 Sachsen
+ 3.4.6 Sachsen-Anhalt
+ 3.4.7 Thüringen
* 4 Österreich
* 5 Schweiz
* 6 Europäische Union
* 7 Siehe auch
* 8 Quellen
* 9 Weblinks

Allgemeines [Bearbeiten]

Die Höhe und Struktur der Abgeordnetenentschädigung steht kontinuierlich in der öffentlichen Diskussion. Kontrovers diskutiert werden folgende Sachverhalte

* die absolute Höhe der Diäten,
* die Anpassung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung,
* die Festlegung der Diäten durch die Parlamente selbst beziehungsweise eine automatische Anpassung an Lohnsteigerungen,
* zusätzliche Leistungen, die Abgeordnete gegenüber Arbeitnehmern oder Beamten erhalten (z. B. Übergangsgelder, Altersversorgung, Freifahrkarten etc.),
* (pauschalisierte) Leistungen für Mitarbeiter, Arbeitsmittel, Wahlkreisbüros etc.,
* die Behandlung der Nebeneinkommen der Parlamentarier,
* Doppelversorgung von Abgeordneten, die gleichzeitig Regierungsämter innehaben,
* indirekte Parteienfinanzierung durch Mandatsträgerabgaben,
* Funktionszulagen (siehe unten)

und

* die Steuerfreiheit der an die deutschen Abgeordneten neben den Diäten gezahlten Aufwendungsentschädigung.

Geschichte [Bearbeiten]

Die Geschichte der Abgeordnetenentschädigung begann mit der Erfindung der Demokratie im alten Athen. Für den Besuch der athenischen Volksversammlung (Ekklesia) wurde seit etwa 395 v. Chr. eine Entschädigung, das sogenannten Ekklesiastikon gezahlt. Auch die Klage über steigende Entschädigungen ist nicht neu, sondern wurde bereits damals erhoben.

Mit dem Aufkommen moderner Parlamente im 18. und 19. Jahrhundert war zunächst noch keine Diätenregelung vorgesehen. Um auch vermögenslosen Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen, wurden Diäten zunehmend gefordert (z. B. 1836 durch die Chartisten in England). In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 bestimmte anfangs Art. 32 ein Diätenverbot für die Mitglieder des Reichstags. Die Abgeordneten erhielten lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zu Anreise. Hierdurch sollte der Professionalisierung entgegengewirkt werden ("Berufsparlamentarier") und die Unabhängigkeit der Parlamentarier gestärkt werden. Die Abgeordneten mussten daher über Vermögen verfügen, um mittels der Privateinkünfte ihr Mandat überhaupt finanzieren zu können. Arbeitern und kleinen Angestellten (naturgemäß die Klientel der Arbeiterpartei SPD) waren daher per se in ihrem Mandat benachteiligt, so sie denn überhaupt zur Parlamentswahl antreten konnten. Die frühere Deutsche Fortschrittspartei hatte daher einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhielten.[1] Erst nach vielen Anläufen und vor allem auf Drängen der SPD, wurde 1906 durch verfassungsänderndes Reichsgesetz das Diätenverbot aufgehoben.[2] Auf Ebene der Länder wurden bereits früher Tagegelder gezahlt. So erhielten zum Beispiel die Abgeordneten der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtum Hessen gemäß dem Gesetz vom 20. Oktober 1894 ein Tagegeld von 9, ab 1911 von 15 Goldmark.[3]

Während also im Deutschen Reich und in England die Diätenfrage heiß umkämpft war, waren in den anderen Demokratien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Diäten üblich.[1]

In der Weimarer Republik erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung erstmalig Verfassungsrang (Weimarer Verfassung, Artikel 40). Die Abgeordneten erhielten das ganze Jahr hindurch 25 Prozent des Grundgehaltes eines Ministers sowie zusätzlich einem Dreißigstel der Monatspauschale pro Tag, wenn sie außerhalb von Sitzungsperioden in Berlin sein mussten.

Im Jahr 1949 wurde die Abgeordnetenentschädigung in Artikel 48 Abs. 3 Grundgesetz festgeschrieben. Die Entschädigung im Jahr 1949 betrug 600 DM. Hinzu kam ein Tagegeld von 450 DM sowie eine pauschalisierte Auslagenerstattung von 300 DM und 600 DM Reisekostenersatz.

Eine Alter- und Hinterbliebenenversorgung wurde erst 1958 eingeführt. Anlass war der Unfalltod des Abgeordneten Josef Gockeln, der zu den eifrigsten Befürwortern einer Parlamentarierversorgung für das Alter und insbesondere für die Hinterbliebenen gehört hatte, „damit auf Dauer nicht nur Vermögende, die aus privaten Mitteln vorsorgen können, in den Parlamenten sitzen“. Ironie des Schicksals war es, dass erst sein Unfalltod, der seine Frau und Kinder zu Sozialfällen machte, dazu führte, dass eine Gruppe von 34 Bundestagsabgeordneten unter der Führung von Josef Arndgen (CDU), Walther Kühn (FDP), Carlo Schmid (SPD) und Ludwig Schneider (DP) einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Abgeordnete einbrachte.

Deutschland [Bearbeiten]

Versorgung der Bundestagsabgeordneten [Bearbeiten]

Die Grundsätze für die Versorgung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind im Artikel 48 Absatz 3 Grundgesetz festgelegt. Darin heißt es, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben und alle staatlichen Verkehrsmittel frei benutzen dürfen. Das Nähere wird per Bundesgesetz, in diesem Falle durch das Abgeordnetengesetz, geregelt. Seit dem 1. April 1977 sind die Diäten einkommensteuerpflichtig.

Die Mitglieder des Bundestages erhielten ab 2003 eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ („Diät“) in Höhe von 7.009,00 Euro. Diese ist zum 1. Januar 2008 auf 7.339 Euro angehoben worden und wird zum 1. Januar 2009 weiter auf 7.668 Euro erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um 9,4 Prozent für diese sechs Jahre oder rund 1,5 Prozent pro Jahr.[4] Seit 1977 ist die Diät steuerpflichtig, bleibt aber von Rentenbeiträgen befreit. Die Diät soll den Abgeordneten eine ihrem Amt angemessene Lebensführung gestatten.

Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296) bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen, eine automatische Anhebung der Diäten, etwa gekoppelt an die Einkommensentwicklung, ist demnach nicht erlaubt. Bei ihrer Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Heute hinken die Diäten um etwa 950 Euro hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Während Löhne, Einkommen und Lebenshaltungskosten seit 1977 deutlich gestiegen sind, sind die Diäten statistisch gesehen hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben, da sie nach dem Diäten-Urteil auch nicht mehr auf Durchschnittseinkommen basieren (BIP pro Kopf in Deutschland 2006, 2.952 Euro monatlich). Ein Vorstoß der Großen Koalition zur Angleichung der Abgeordnetenbezüge an die Bezüge der Bundesrichter zum Beginn des Jahres 2010 auf einen Betrag von 8.159 Euro führte Anfang Mai 2008 zu heftigen Diskussionen.[5] Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD stoppten daraufhin am 20. Mai 2008 das Vorhaben, da es „offensichtlich nicht vermittelbar“ war.[6]
Abgeordnetenentschädigungen der Bundestagsabgeordneten[7]
Zeitraum Diäten
(zu jeweiligen Preisen) Kostenpauschale
(zu jeweiligen Preisen)
DM € DM €
1.9.1949-31.3.1951 600 307(*)
1975–1977 3.850 1.966
1977–1982 7.500 3.835
1983– 7.819,5 3.998
1.7.1992–30.9.1995 10.366 5.300 (**) 5.978 3.057
1.1.1996–31.12.1996 11.300 5.778 (**) 6.142 3.140
1.1.1997–30.6.1997 11.300 5.778 (**) 6.251 3.196
1.7.1997–31.12.1997 11.825 6.046 (**) 6.251 3.196
1.1.1998–31.3.1998 11.825 6.046 (**) 6.344 3.244
1.4.1998–31.12.1998 12.350 6.314 (**) 6.344 3.244
1.1.1999–30.6.2000 12.875 6.583 (**) 6.459 3.302
1.7.2000–31.12.2000 12.953 6.623 (**) 6.520 3.334
1.1.2001–31.12.2001 13.200 6.749 (**) 6.558 3.353
1.1.2002–31.12.2002 6.878 (**) 3.417
1.1.2003–31.12.2007 7.009 (**) 3.503
1.1.2008–31.12.2008 7.339 (**) 3.782
1.1.2009– 7.668 (**)

(*) plus Tagegeld 450 DM plus Unkostenersatz 300 DM plus 600 DM Reisekostenersatz

(**) Seit 1. Januar 1995 minus 1/365 des Betrages (vgl. §11 Abs (3) Abgeordnetengesetz).

Sonstige Regelungen [Bearbeiten]

Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine sogenannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung.

Kostenpauschale [Bearbeiten]

Gemäß § 12 Abs. 2 AbgG erhalten die Bundestagsabgeordneten eine Kostenpauschale, die insbesondere zur Bezahlung von Bürokosten zur Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros außerhalb des Sitzes des Deutschen Bundestages (Miete, Porto, Inventar, Literatur), Mehraufwendungen für Unterkunft und Verpflegung am Sitz des Bundestages und bei Reisen, Fahrtkosten für Fahrten in Ausübung des Mandats, soweit sie nicht erstattet werden und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) dient. Die Kostenpauschale beträgt derzeit maximal 3.690 Euro pro Monat und wird jedes Jahr zum 1. Januar entsprechend den Lebenshaltungskosten angepasst. Über die Verwendung der Pauschale muss der Abgeordnete keine Rechenschaft ablegen, schon um seine verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daher ist allgemein nicht feststellbar, ob die Kostenpauschale die mandatsbedingten Aufwendungen abdeckt. Dennoch können mandatsbedingte Aufwendungen, die diesen Betrag übersteigen, weder beim Bundestag noch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Da die Kostenpauschale lediglich der Erstattung von mandatsbedingten Aufwendungen dient, ist sie steuerfrei und gilt nicht als Einkommen. Zudem ist sie nicht pfändbar. Die Kostenpauschale wird dem Abgeordneten gekürzt, wenn er beispielsweise bei namentlichen Abstimmungen oder Wahlen fehlt. Näheres regelt der § 14 des Abgeordnetengesetzes.

Zur Zeit wird in mehreren Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vorgetragen, dass die Kläger im Vergleich zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei der Besteuerung ihres Einkommens gleichheitswidrig benachteiligt werden. Mit den Beschlüssen des BFH vom 21. September 2006 (VI R 81/04 u. a.) wurde das Bundesministerium der Finanzen (BMF) um den Verfahrensbeitritt ersucht. Die Kläger streben an, dass ihnen höhere Werbungskosten bei der Einkommensteuerveranlagung zuerkannt werden.

Mitarbeiterpauschale [Bearbeiten]

Die Abgeordneten haben das Recht, bis zur Gesamthöhe von 13.660 Euro im Monat (Arbeitnehmerbrutto) auf Kosten des Bundestages Mitarbeiter einzustellen. Diese dürfen nicht mit dem Abgeordneten verwandt sein. Dies dient der Bewältigung der Aufgaben des Bundestagsabgeordneten in Berlin und im Wahlkreis.

Reisekostenerstattung [Bearbeiten]

Art. 48 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes sichert den Abgeordneten die freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Zur Zeit erhält jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der Amtsausstattung eine Netzkarte der Deutschen Bahn. Zudem werden die Kosten für Flüge und Schlafwagen gegen Nachweis bei Mandatsreisen im Inland gemäß § 12 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 2 AbgG erstattet.

Zuschuss zur Krankenversicherung [Bearbeiten]

Die Abgeordneten haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Bundestag, wie jeder Arbeitgeber, die Hälfte der Beiträge.

Auch bei Privatversicherten gelten die gleichen Regeln wie bei jedem Angestellten: Der Bundestag übernimmt die Hälfte der monatlichen Belastung bis zu einem Höchstbetrag, der dem Betrag der gesetzlich Versicherten entspricht. Dies sind momentan etwa 250 Euro monatlich.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung [Bearbeiten]

Bundestagsabgeordnete zahlen aus ihrer Abgeordnetenentschädigung keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und erhalten im Gegenzug auch keine Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, erwerben allerdings pensionsähnliche Ansprüche. Sie sind diesbezüglich wie Beamte gestellt.

Hinterbliebenenversorgung [Bearbeiten]

Stirbt ein Abgeordneter während der Ausübung seines Mandates, so erhalten die Hinterbliebenen ein Überbrückungsgeld, welches ihnen den Übergang in neue Lebensverhältnisse erleichtern soll. Bei der Abschaffung des Sterbegeldes wurde das Überbrückungsgeld um einen entsprechenden Betrag gekürzt.

Übergangsgelder nach Ausscheiden aus dem Bundestag [Bearbeiten]

Nach dem Ende des Mandats erhalten die ehemaligen Abgeordneten ein zu versteuerndes Übergangsgeld, welches der Wiedereingliederung in ihrem früheren Beruf dienen soll. Für jedes Jahr der Mandatsausübung wird das Übergangsgeld einen Monat lang ausgezahlt, höchstens jedoch für 18 Monate. Ein ehemaliger Abgeordneter erhält momentan für ein Jahr im Bundestag ein Übergangsgeld von 7.009 Euro, für 18 Jahre und mehr stehen ihm insgesamt 126.162 Euro zu (zu zahlen in 18 Monatsraten à 7.009 Euro).

Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Einkünfte auf das Übergangsgeld komplett angerechnet.

Altersbezüge [Bearbeiten]

Die Abgeordneten erhalten auch eine Altersentschädigung: Sie wird erst nach der Ableistung von zwei vollen Legislaturperioden (derzeit 2 × 4 Jahre) vom Bundestag bezahlt. Anderenfalls werden die Abgeordneten in der Rentenversicherung nachversichert oder erhalten einen gleichwertigen Betrag unter Verzicht auf Rentenleistungen für die Zeit ihres Mandats in einer Summe.

Derzeit beträgt die monatliche Mindestpension 1.682 Euro; der Betrag steigt mit längerer Zugehörigkeit und erreicht nach 23 Jahren Bundestagszugehörigkeit ihren Höchstanspruch: 4.836 Euro. Nach dem 18. Mandatsjahr sinkt das Pensionseintrittsalter auf 55 Jahre. Die Altersentschädigung ist voll zu versteuern. Nach zwölf Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter heute 36 Prozent der Abgeordnetenentschädigung.

Erhalten Politiker aus mehreren Quellen Zahlungen, so werden diese in der Regel nach einem bestimmten Schlüssel aufeinander angerechnet.

Ab dem 1. Januar 2008 treten Neuregelungen in Kraft. Während bisher die Altersentschädigung je Jahr der Mitgliedschaft um drei Prozent der Diäten stieg, so steigt er künftig nur um 2,5 Prozent. Der Höchstsatz der Altersentschädigung wird dann erst nach 27 Jahren und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. Allerdings soll "nach dem Konzept der lückenfüllenden Teilversorgung" ein Versorgungsanspruch bereits nach dem ersten Jahr der Bundestagsmitgliedschaft entstehen.[8]

Nebentätigkeiten [Bearbeiten]

Abgeordnete dürfen bezahlte Nebentätigkeiten in der freien Wirtschaft ausüben, etwa in Aufsichtsräten. Das führt in der Öffentlichkeit häufig zu Grundsatzdebatten, inwieweit diese Tätigkeiten durch Interessenkonflikte die freie Entscheidungsfindung beeinflussen. Alle Nebentätigkeiten müssen jedoch dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Die Diäten werden bei Vorliegen von Nebeneinkünften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht entsprechend gekürzt. Viele Nebentätigkeiten bestehen in der ehrenamtlichen Mitarbeit in Stiftungen oder Vereinen. Nach einer entsprechenden Neuregelung der Transparenzregelung Ende 2005 und einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juli 2007 werden die Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Abgeordneten offengelegt.[9]

Funktionsbezüge [Bearbeiten]

Traditionell erhalten Inhaber bestimmter Funktionen (Mitglieder des Parlamentspräsidiums, Fraktionsvorsitzende, Ausschussvorsitzende etc.) erhöhte Abgeordnetenentschädigungen (Funktionsbezüge). Dies steht im Konflikt mit dem Prinzip der Gleichheit der Abgeordneten.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Verfahren 2 BvH 3/91 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2000 entschieden, dass die Gewährung einer Funktionszulage an die Fraktionsvorsitzenden mit der Verfassung vereinbar ist. Entsprechende Zulagen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und die Ausschussvorsitzenden verstoßen hingegen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten.

Anlass war eine Klage gegen das Abgeordnetengesetz von Thüringen.

Reformvorschläge [Bearbeiten]

Die FDP möchte die Aufgabe der Diätenfestsetzung aus den Händen des Bundestages nehmen und sie einer unabhängigen Kommission übertragen. Dann wäre der Vorwurf der Selbstbedienung automatisch aus der Welt. Die FDP schlägt vor, zu einem System zu kommen, das in anderen freien Berufen angewandt wird. Das bedeutet: Jeder Abgeordnete sollte nach einer Diäten-Reform von dem, was er während seiner Amtszeit bekommt, selbst für seine Altersversorgung aufkommen. Bislang sind die Liberalen seit 2000 die einzigen, die entsprechende Vorschläge (fast jährlich) zur Änderung des bisherigen Systems der Abgeordnetenentschädigung und Altersversorgung parlamentarisch auf den Weg gebracht haben. Dieses System wurde bereits in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, machte im November 2005 den Vorschlag, den Abgeordneten für ihre Altersvorsorge einen monatlichen Aufschlag von 859 Euro (entspricht Höchstbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung) zu gewähren. Über die damit erreichte Anbindung an das gesetzliche Rentensystem träfen vom Bundesparlament beschlossene Kürzungen künftig auch die Bundestagsabgeordneten selbst. Im Gegenzug sollten alle Sonderleistungen, insbesondere die Kostenpauschale von 3589 Euro, entfallen.

Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der deutschen Bundesländer [Bearbeiten]

Die Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der 16 deutschen Bundesländer unterliegt den dortigen Regelungen.

Berlin [Bearbeiten]

Die Abgeordnetenentschädigung in Berlin richtet sich nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin (Landesabgeordnetengesetz – LAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. November 2005 monatlich 2.951 Euro zuzüglich eines Sitzungsgeldes von 35 Euro.

Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) das Grundgehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B 4.

Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 901 Euro. Kosten für Mitarbeiter werden gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 410 Euro gezahlt.

Es wird ein Übergangsgeld gezahlt, sofern der Abgeordnetenstatus mindestens ein Jahr bestand. Die Dauer des Bezugs entspricht der Zahl der Jahre im Abgeordnetenhaus in Monaten, maximal jedoch 18 Monate.

Eine Altersversorgung in Höhe zwischen 35 Prozent und 65 Prozent der Diäten wird gezahlt, sofern der Abgeordnete mindestens neun Jahre im Amt war.

Brandenburg [Bearbeiten]

Im Bundesland Brandenburg legten Anfang 2006 SPD, CDU und Linkspartei den Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz vor. Demnach sollen die Diäten (derzeit 4.399 Euro) künftig an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg gekoppelt werden (1975 hatte das Bundesverfassungsgericht jede automatische Anhebung verboten, s. o.). Die Pauschale für Aufwendungen im Wahlkreis wird um 300 Euro auf 572 Euro herabgesetzt, kann künftig die Büromiete abgerechnet werden. Die Fahrtkostenpauschale beträgt weiter 169 Euro je 30 Kilometer Entfernung zur Landeshauptstadt Potsdam. Die Altersversorgung soll von 75 Prozent der letzten Grunddiät auf höchstens 69 Prozent fallen und ist erst ab dem 67. Lebensjahr zu beziehen.

Hessen [Bearbeiten]

Die Abgeordnetenentschädigung in Hessen richtet sich nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz (HessAbgG). Die Diäten betragen seit dem 1. Juli 2003 monatlich 6.490 Euro.

Eine Anpassung der Diäten ist vom Hessischen Landtag jährlich zu beschließen. Für die Jahre 2006, 2007 und 2008 sind Nullrunden beschlossen. Zum 1. Juli 2008 steigen die Diäten um 0,44 Prozent auf 6.657 Euro. Bis 2012 sollen die Diäten jährlich automatisch an die durchschnittliche Einkommensentwicklung angepasst werden.

Maßstab für die Anpassung ist (eigentlich) die prozentuale Einkommensveränderung eines Korbes von durchschnittlichen Bruttomonatsverdiensten von verschiedenen Einkommensklassen (Arbeiter, Angestellte und Beamten).

Weiterhin wird eine (steuerfreie) Kostenpauschale in Höhe von 533 Euro, ein Übergangsgeld sowie eine Altersversorgung gezahlt.

Der Anspruch auf Altersversorgung entsteht nach sechs Jahren Zugehörigkeit zum Landtag und beträgt 27,27 Prozent der Grunddiät (1807 Euro) und steigert sich für jedes volle Jahr der Zugehörigkeit zum Landtag um 2,75 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent einer Diät. Das heißt die Höchstversorgung wird nach 22 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag erreicht. Das führt zu einem maximalen Anspruch von 4.755,59 Euro pro Monat.

Nordrhein-Westfalen [Bearbeiten]

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen beschloss am 5. April 2005 einstimmig eine Reform seiner Abgeordnetenbezüge:[10] Die Diäten wurden von monatlich 4.807 Euro auf dann 9.500 Euro (seit 1. April 2007: 9.633 Euro) nahezu verdoppelt. Im Gegenzug ist der Betrag künftig vollständig zu versteuern. Ebenso entfielen die bisherigen Altersbezüge, andere Zulagen und Kostenpauschalen komplett. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt es nicht, auch wird kein Sitzungsgeld mehr gezahlt. Die Bezugszeit der Übergangsgelder wurde von maximal 24 Monaten auf drei Monate verkürzt. Jeder Abgeordnete zahlt für seine Altersversorgung nun monatlich 15,79 Prozent (zur Zeit 1.521 Euro) seiner Bezüge in ein zu diesem Zweck errichtetes „Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen“ ein. Dieses finanziert die späteren Zahlungen an seine Mitglieder ausschließlich aus deren eigenen Beiträgen, seitens des Landes NRW werden keine Beitragszahlungen geleistet. Lediglich die Verwaltungskosten werden zusätzlich aus dem Landeshaushalt finanziert. Damit ist die Alterversorgung vollkommen unabhängig sowohl von der Gesetzlichen Rentenversicherung, als auch von sonstigen Versorgungsregelgungen im Öffentlichen Dienst organisiert. Die Zahlungen des Versorgungswerkes werden deshalb nicht auf andere Ruhegehälter und Versorgungs- oder Rentenbezüge der Angehörigen des öffentlichen Dienstes angerechnet, diese werden ggf. zusätzlich gezahlt. In wieweit das nordrhein-westfälische Modell bundesweit richtungsweisend werden könnte, ist abzuwarten.

Sachsen [Bearbeiten]

Landtagsabgeordnete des Freistaates Sachsen erhalten derzeit (Stand 2006) eine Grunddiät von 4.284 Euro, die es zu versteuern gilt. Zusätzlich erhalten sie monatlich 1.161 Euro Kostenpauschale und 645 Euro Reisekostenpauschale, die steuerfrei bleiben und für deren Zahlung kein Nachweis tatsächlicher Ausgaben vorgelegt werden muss. Nach Verlust des Abgeordnetenstatus zahlt der Freistaat für maximal Euro Jahre ein Übergangsgeld von 4.284 Euro monatlich. Weiterhin gibt es je nach Dauer der Landtagszugehörigkeit eine Altersversorgung der Abgeordneten. Sie erhalten zwischen 1.499 Euro und 3.212 Euro, deren Auszahlung teilweise schon ab dem 55. aber spätestens ab dem 60. Lebensjahr beginnt. Eine Übernahme des nordrhein-westfälischen Modells ist im Landtag aber noch nicht zur Diskussion gekommen.

Sachsen-Anhalt [Bearbeiten]

Das Grundgesetz und die Landesverfassung Sachsen-Anhalt bestimmen, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein.

Darüber was angemessen ist, holt der Landtagspräsident den Rat der Diätenkommission ein. Diese Kommission hat in der 5. Wahlperiode empfohlen, auch künftig die Abgeordnetenentschädigung an dem Endgrundgehalt eines Richters im Land Sachsen-Anhalt in der unteren Besoldungsgruppe R 1 zu orientieren. Deshalb hat sie vorgeschlagen, ab dem 1. Januar 2008 die Grundentschädigung um 175 Euro anzuheben und so an die aktuelle, seit 1. Januar 2004 gültige Richterbesoldung anzupassen (4662 Euro).

Aufgrund der Erhöhung der Richterbezüge um 2,9 Prozent im Mai 2008 soll auch die Entschädigung um weitere 135 Euro auf 4.797 Euro ansteigen. In Anbetracht der Haushaltslage des Landes soll diese Erhöhung der Grundentschädigung allerdings erst ein Jahr später als für die Richter und damit zum 1. Mai 2009 wirksam werden.[11]

Ein Abgeordneter erhält eine monatliche Entschädigung von 4.662 Euro und ab dem 1. Mai 2009 4.797 Euro. Neben dieser Entschädigung erhält ein Abgeordneter monatlich eine Pauschale in Höhe von 997 Euro für allgemeine Kosten, die sich aus seiner Stellung als Abgeordneter ergeben.[12]

Thüringen [Bearbeiten]

Nach Paragraph 54 der Thüringer Verfassung („Diäten-Paragraph“) erfolgt jährlich eine Anpassung der Diäten nach festgelegten Regeln. Die Diäten steigen mit der Inflationsrate. Die Aufwandspauschale für Wahlkreismitarbeiter steigt mit den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Eine Beschlussfassung im Landtag findet nicht statt.

Die Diäten betragen 4.413,34 Euro pro Monat.[13] Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von 1.109,38 Euro[14] sowie 349,69 Euro und eine Fahrtkostenpauschale.

Abgeordnete erhalten nach einer Zugehörigkeit zum Landtag von mindestens sechs Jahren nach ihrem Ausscheiden mit Vollendung des 60. Lebensjahres Altersentschädigung. Die Altersentschädigung beträgt 26 Prozent der Grundentschädigung. Sie erhöht sich für jedes weitere volle Jahr der Mitgliedschaft über die Mindestzeit nach Paragraph 13 hinaus um drei Prozent bis zur Höchstgrenze von 75 Prozent.[15]

Die Linksfraktion forderte in der Presse ein Modell an, das dem in Nordrhein-Westfalen praktizierten Modell ähnelt.[16]

Österreich [Bearbeiten]

Die Diäten der Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat richten sich nach dem Österreichischen Bundesbezügegesetz (BBezG) und betragen 7.418,62 Euro im Monat (wobei 14 Monate pro Jahr gezahlt werden). Die Abgeordneten sind in der Staatlichen Pensionsversicherung pflichtversichert.

Schweiz [Bearbeiten]

Die Mitglieder der eidgenössischen Räte (National- und Ständerat) erhalten ein Jahreseinkommen von zur Zeit 25.000 Schweizer Franken für die Vorbereitung von Ratsarbeit, 425 Franken Taggeld für jeden Arbeitstag, an dem ein Ratsmitglied an Sitzungen seines Rates, einer Kommission oder Delegation, seiner Fraktion oder deren Vorstand teilnimmt, sowie für jeden Arbeitstag, an dem es im Auftrag des Ratspräsidenten oder einer Kommission eine besondere Aufgabe erfüllt, sowie 31.750 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen (Stand: 2008). Zudem werden ihnen Mahlzeiten, Übernachtungs- und Reisekosten vergütet. Die Ratsmitglieder, die den Vorsitz einer Kommission, einer Delegation, einer Sektion, einer Unterkommission oder einer Arbeitsgruppe führen, erhalten das doppelte Taggeld.[17] Das Schweizerische Parlament versteht sich als Milizparlament – ein großer Teil der Ratsmitglieder geht nach wie vor einer gewöhnlichen Erwerbsarbeit nach. Daher fallen die Entschädigungen relativ bescheiden aus.

Europäische Union [Bearbeiten]

Auch die Diäten der Abgeordneten im Europaparlament sind politisch umstritten. Die Einführung einer einheitlichen Diätenregelung für alle Abgeordneten führte dazu, dass in vielen Mitgliedsstaaten Abgeordnete nationaler Parlamente geringere Diäten erhalten, als die Europaabgeordneten des gleichen Landes. Weiterhin ist die weitgehende Steuerfreiheit der Diäten in der Kritik. Zusätzlich zu den Diäten erhalten die Abgeordneten Sekretariatszulagen zur Finanzierung ihrer Mitarbeiter.

Siehe auch [Bearbeiten]

* Diätenanpassung
* Politische Partei
* Politik
* 27. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten

Quellen [Bearbeiten]

1. ↑ a b Meyers Konversationslexikon 1888, Stichwort "Diäten"
2. ↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. 5. Auflage. München 2005, Rn 406.
3. ↑ http://starweb.hessen.de/cache/hessen/parlamente_historisch/grossherzogtum_hessen/1914/GHZ_IIK_35_Dr557_623_1914.tif Drucksache 557 des XXXV Landtages des Großherzogtums Hessen (TIFF-Datei)
4. ↑ Deutscher Bundestag 7. November 2007
5. ↑ Tagesschau: Schwarz-Rot will Diäten erhöhen vom 6. Mai 2008.
6. ↑ Neue Zürcher Zeitung: Keine Lohnerhöhung für deutsche Abgeordnete vom 20. Mai 2008.
7. ↑ Quellen: Verwaltung Deutscher Bundestag, Referat Entschädigung von Abgeordneten sowie MIchael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1994 bis 2003; Angaben für den Zeitraum bis 1994 siehe Peter Schindler: Datenhandbuch 1949 bis 1999, Kapitel 20.3.
8. ↑ Deutscher Bundestag 7. November 2007
9. ↑ tagesschau.de: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts − Bundestag veröffentlicht Nebentätigkeiten, 5. Juli 2007
10. ↑ Abgeordnetengesetz NRW
11. ↑ http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/index.php?id=132 Internetseite des Landtags von Sachsen-Anhalt, Artikel Abgeordnetenentschädigung
12. ↑ http://st.juris.de/st/gesamt/AbgG_ST_2002.htm Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt
13. ↑ Diäten Thüringen (PDF)
14. ↑ Aufwandsentschädigung Thüringen
15. ↑ Abgeordnetengesetz Thüringen (PDF)
16. ↑ Presseerklärung der Linkspartei
17. ↑ Schweizerische Gesetzgebung – Parlamentsressourcengesetz

Weblinks [Bearbeiten]

* Bundesversammlung (Schweiz): Bezüge der Ratsmitglieder (PDF)
* Bundestag.de – Diäten und Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
* Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz, PDF)
* Konrad Weiß: Was ist uns unsere Demokratie wert? Kritische Anmerkungen zur Diskussion um die Diäten der Abgeordneten
* BVerfGE 40, 296 – Diäten-Urteil
* Bundesbezügegesetz (BBezG, Österreich)
* Geschichte der Diäten im klassischen Athen

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Sonntag, 8. März 2009

REFERENDUM QEYRİ-QANUNİDİR, DAYANDIRILMALIDIR!

İsa Qəmbər və İqbal Ağazadə xalqı efirdən boykota çağırdı

Dünən referendumla bağlı təşviqat qrupları nümayəndələrinin İTV-də üçüncü debatı keçirildi. Debatda hakimiyyəti 7 təşviqat qrupu təmsil edirdi. Müxalifət adından isə (“Respublikaçılar” təşviqat qrupu) Müsavat başqanı İsa Qəmbər və (“Qarabağ və Respublika Uğrunda Hərəkat” təşviqat qrupu) Ümid Partiyasının sədri İqbal Ağazadə çıxış etdi. Debat gərgin keçdi. İsa Qəmbərlə İqbal Ağazadənin çıxışlarını mümkün ixtisarlarla təqdim edirik. Müsavat başqanı nitqinə Azərbaycan qadınlarını 8 mart bayramı münasibətilə təbrik etməklə başladı.

“Biz qadınların xoşbəxtliyini istəyirik. Azərbaycan qadınını xoşbəxt etmək üçünsə Azərbaycanın problemlərini həll etmək, torpaqlarını işğaldan azad etmək lazımdır. Bu cür saxta, ehtiyac olmayan, yalnız bir ailənin, bir rejimin maraqlarına xidmət edən referendumlar keçirməyə ehtiyac yoxdur. Bu referendum İlham Əliyevin istədiyi qədər prezident olmaq səlahiyyəti əldə etməsi üçün həyata keçirilir. Hakimiyyətə sual veririk: siz nə deyirsiniz, bu dəyişiklik hansı məqsədlə həyata keçirilir? Keçən il Rusiyada prezident seçkiləri keçirildi. Rusiya əhalisinin müəyyən hissəsi də, Rusiya Duması da Putindən yapışmışdı ki, konstitusiyanı dəyişin, üçüncü dəfə prezident olun. Putin dedi ki, konstitusiyanı yox, beyinləri, təfəkkürləri dəyişmək lazımdır. Putin demokrat deyil. Ancaq konstitusiya dəyişikliyinə getmədi. Eynilə Ermənistanda əlini Azərbaycan xalqının qanına batırmış cinayətkar Köçəryan üçüncü dəfə prezidentliyə getmədi. Nəyə görə avtoritar Putin və cinayətkar Köçəryan bu cür konstitusiya dəyişikliyinə getmir, ancaq İlham Əliyev gedir? Çünki Putinlə Köçəryan bilir ki, belə addım ölkələrini dünya miqyasında hörmətdən və nüfuzdan tamam salacaq. İlham Əliyevsə Azərbaycanın nüfuzu barədə düşünmür. Referendum təşəbbüsünü müdafiə edənlər də görünür, ölkəmizin dünyada nüfuzu barədə düşünmür. Başa düşmək istəmirlər ki, bu məsələ Azərbaycana sarsıdıcı zərbələr vuracaq. Qarabağ məsələsinin həllində və digər məsələlərdə Azərbaycanda demokratiyanın olmaması, avtoritarizmin gündən-günə güclənməsi arqumenti düşmənlərimizin əlində ciddi arqumentə çevriləcək. Təşəkkür edirəm ki, burada Əli Əhmədov etiraf elədi ki, referenduma çıxarılan dəyişiklik Əliyevlərin hakimiyyətinin ömrünün uzadılmasına xidmət edir. Əli Əhmədov deyir ki, Azərbaycanın xoşbəxtliyi Əliyevlər ailəsi ilə bağlıdır, ancaq Əliyevlərin hakimiyyəti dövründə Azərbaycanda inkişaf gedə bilər. Azərbaycanın Əliyevlər dövründə hansı günə düşdüyü bəllidir. O da bəllidir ki, müstəqil Azərbaycan Respublikasını Heydər Əliyev qurmayıb. Bu respublikanı böyük liderimiz Məhəmməd Əmin Rəsulzadə 1918-ci ildə qurub. 1991-92-ci illərdə isə Əbülfəz Elçibəy bu respublikanı bərpa edib. Hakimiyyətdəkilər istər Rəsulzadənin, istər Elçibəyin, istər onların hakimiyyətləri dövrünün ünvanına istənilən fikirləri söyləyə bilərlər. Ancaq 1918-20 və 1992-93-cü illər Azərbaycanın tarixinə işıqlı səhifələr kimi düşəcək. Zaman gələcək, bunu hamı etiraf edəcək.
İlham Əliyev Azərbaycanın hansı problemini həll edib ki, ona əlavə müddət verilməlidir? Torpaqlarımızın bir qarışını azad edibmi? Xalqın həyat səviyyəsini Azərbaycanın sərvətlərinin imkan verdiyi səviyyəyə gətirib çıxarıbmı? Azərbaycanın işıq, qaz, istilik kimi sadə problemini heç olmasa həll edibmi? Nəinki ucqar kəndlərdə, Bakı və Bakıətrafı kəndlərdə insanlar işıq, qaz problemləri ilə üzləşir. Ölkə rüşvətxorluq girdabındadır. Gedin kiçik və orta bizneslə məşğul olan insanlarla söhbət eləyin. Qan ağlayırlar. Deyirlər ki, qazandığımızın 80-90 faizini məmurlar rüşvət şəklində əlimizdən alır. Bunu edənlər İlham Əliyevin təyin etdiyi məmurlar deyil? Yığılan rüşvətin 80-90 faizi yuxarıya gedir. Budurmu İlham Əliyev hakimiyyətin Azərbaycana gətirdiyi “xoşbəxtlik”?

Əziz bacılar və qardaşlar, sizi 18 martda referendumu boykot etməyə və böyük Məhəmməd Əmin Rəsulzadənin qurduğu respublikanı qorumağa çağırıram".
İqbal Ağazadə: “Bu günə kimi referendumla bağlı bir sıra tədbirlər, debatlar keçirilib. Bu tədbirlərdə müxalifəti cəmi iki nümayəndə təmsil edib. Digər 7 nəfərin hamısı hakimiyyətin və referendumu təbliğ mövqeyindən çıxış edib. Tamaşaçılarımızda sual yarana bilər. Niyə biz referendumun əleyhinəyik? Hər şey bu qədər mütərəqqidirsə, bu referendumun keçirilməsi doğrudan da Avropaya inteqrasiya ilə, qanunlarımızın təkmilləşdirilməsi ilə bağlıdırsa, biz niyə bunun əksinəyik?
İndiyə qədər referendumun mahiyyəti təəssüf ki, cəmiyyətə fərqli şəkildə çatdırılır. Biz ona görə referendumun əleyhinəyik ki, bu referendum Azərbaycan Konstitusiyasını pozmaqla həyata keçirilir. Konstitusiyanın 156 və 158-ci maddələrinin tələblərinə uyğun olaraq bu referendumu keçirmək doğru deyil. Konstitusiya Məhkəməsi də referendumla bağlı rəyi parlamentə göndərərkən yanlış hərəkət edib. 156 və 158-ci maddələrin mahiyyəti ilə bağlı məndən əvvəl bizim dostlarımız fikir bildirib. 158-ci maddənin mahiyyəti budur ki, konstitusiyanın birinci bölməsinə heç bir əlavə etmək olmaz. Nə referendum yolu ilə, nə də başqa hansısa aksiya ilə. 156-cı maddə isə konstitusiyaya əlavələrin mahiyyətini özündə əks etdirən formalarla bağlıdır. Bunu yalnız Milli Məclisin 95 nəfər səs çoxluğu ilə qəbul etdiyi əlavələr formasında həyata keçirmək mümkündür. Təəssüf ki, bu da əlavələr formasında referenduma çıxarılır. Biz birinci bu cür hüquqazidd prosesin əleyhinəyik. Azərbaycanda konstitusiya pozulur.

Keçən debatlarda 101-ci maddənin beşinci bəndi ilə bağlı belə fikirlər söyləyirdilər ki, vaxtilə ABŞ-da, Fransada məhdudiyyətlər olmayıb prezidentin seçilməsi üçün. Bəli, belə olub. Amma sonradan dayandırıb yeni mərhələyə qədəm qoyublar. Biz niyə adıçəkilən dövlətlərin 1930-cu illərdə həyata keçirdiyi həmin xətti 2009-cu ildə yenidən həyata keçirməliyik? Biz niyə geriyə qayıtmalıyıq? Biz 1930-cu illərin Amerikasındakı cəmiyyət quruculuğundan yararlanmalıyıq, yoxsa müasir Amerika cəmiyyətindən? Burada deyirlər ki, vətəndaşlara iki dəfədən artıq seçilməyə imkan verməyəndə hüquqlar pozulur. Demokratiyanın təməl prinsipləri çoxluğun haqqını müdafiə etməklə, hətta müəyyən məhdudiyyətlər qoymaqdadır. Niyə Azərbaycan Konstitusiyasının bir bəndində qeyd olunub ki, 35 yaşına çatmamış adam ölkə prezidentliyinə namizəd verilə bilməz? Onda niyə pozursunuz daha gənc insanların hüquqlarını? Bəlkə xalq 15 yaşlı uşağı prezident seçmək istəyir?! Niyə 25 yaşdan aşağı vətəndaşın millət vəkilliyinə namizədliyi verilə bilməz? Niyə bu məhdudiyyət tətbiq olunur? Niyə bələdiyyə üzvlüyünə 21 yaş məhdudiyyəti tətbiq olunur? Bu məhdudiyyətlər əslində həm də ona görədir ki, daha təkmil, demokratik cəmiyyət qurulsun.

Referenduma çıxarılan maddələrin mahiyyətinə baxırsınızmı ki, onların hansı biri mahiyyət etibarilə Azərbaycanda yeni bir sistem, yeni idarəçilik yaradacaq? Heç biri. Təklif olunan dəyişikliklər həm də söz və mətbuat azadlığının tapdalanması istiqamətini də əhatə edir. Budur Azərbaycan vətəndaşlarının mənafeyinə xidmət eləyən dəyişikliklər? Biz bir daha tələb edirik. Referendum qeyri-qanuni olduğu üçün dayandırılmalıdır. Əks təqdirdə növbəti mərhələdə biz xalqı boykota çağıracağıq. Azərbaycan xalqı bu qərarımızı dəstəkləyəcək".

Etibar SEYİDAĞA, Yeni Müsavat, 8 mart, 2009-cu il
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