Sonntag, 3. Oktober 2010

WELTZUKUNFTSPARLAMENT/Generationengerechtigkeit

http://de.wikipedia.org/wiki/Generationengerechtigkeit

Politische Diskussion [Bearbeiten]
Zunächst war der Begriff Generationengerechtigkeit in der Literatur über die Zukunft des Sozialstaates, insbesondere der Rentenversicherung zu finden, ab Mitte der 1990er Jahre zusätzlich im Kontext des Verhältnisses von Alt und Jung bzw. bei der Beschreibung von Generationenkonflikten. Mit dem Beginn des Nachhaltigkeits-Diskurs erlangte der Begriff „Generationengerechtigkeit“ auch in diesem eine zentrale Rolle. Inzwischen ist Generationengerechtigkeit dabei, die politische Agenda zu erobern. Aktuell ist eine institutionelle Verankerung von Generationengerechtigkeit in der politischen Diskussion. Einige überwiegend jüngere Abgeordnete, haben vor, einen Antrag auf grundgesetzliche Verankerung von Generationengerechtigkeit in den Bundestag einzubringen. Die Forderung nach einer solchen institutionellen Verankerung kann mit einem Defizit der Demokratie, einer strukturbedingten Gegenwartspräferenz, begründet werden: Wenn Politiker wiedergewählt werden sollen, müssen sie zunächst die Interessen heutiger Generationen berücksichtigen. Dadurch wird ein falscher Anreiz gesetzt, nämlich für eine Politik der „Verherrlichung der Gegenwart und Vernachlässigung der Zukunft“ (Richard von Weizsäcker). Bei der Beschaffung heutiger Mehrheiten können die Individuen, die in Zukunft geboren werden, nicht mitwirken. Sie tauchen im Kalkül des Politikers, der seine Wiederwahl organisiert, nicht auf. Dies kann man dem einzelnen Politiker nicht zum Vorwurf machen, denn die Rahmenbedingungen selbst schreiben es ihm vor. Wahlperioden können nicht allzu lang sein, ohne den Einfluss des Wählers zu weit zurückzudrängen und damit das Wesen der Demokratie an sich zu gefährden. Der technische Fortschritt sorgt jedoch dafür, dass die Auswirkungen gegenwärtigen Handelns weit in die Zukunft hineinreichen und die Lebensqualität zahlreicher zukünftiger Generationen tiefgreifend negativ beeinflussen können. Könnten zukünftige Generationen ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozess geltend machen, so wären die Mehrheitsverhältnisse bei wichtigen politischen Entscheidungen anders. Beispiel Energiepolitik: Die heutige Form der Energiegewinnung mit dem Schwerpunkt auf fossilen Energieträgern ermöglicht derzeit einen einmalig hohen Lebensstandard, nimmt aber dafür gravierende Nachteile in der mittelfristigen Zukunft in Kauf. Beispiel Finanzpolitik: Die Finanzierung des heutigen Konsums durch Schulden verschiebt Lasten in die Zukunft und verringert die Freiheit kommender Politikergenerationen, selbst gestaltend Politik zu machen. Das Grundgesetz bietet bislang wenig Hilfestellung, da unsere Rechtsordnung derzeit v.a. die Rechte gegenwärtiger Individuen (Rechtssubjekte) schützt. Aus diesen Gründen wird sich eine ökologisch nachhaltige bzw. generationengerechte Gesellschaft nur erreichen lassen, wenn die ökologischen Ansprüche der Zukünftigen institutionell verankert werden.

Daher ist es notwendig, durch eine Veränderung des Grundgesetzes oder der Arbeitsweise der Parlamenten Vertretungen der kommenden Generationen (zum Beispiel, durch die Gründung der kommunalen Zukunftsräte wie in der Schweiz oder der Gründung der nationalen Zukunftsparlamente zuerst in den europäischen Ländern und nach 2-3 Jahren durch das Europäischen Zukunftsparlament in WCCB in Bonn und danach durch die Gründung des Weltzukunftsparlaments in Bonn) zu schaffen. Gleichartige Initiativen wurden beispielsweise in Israel, der Schweiz (Die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz, Ungarn bereits umgesetzt oder sind im parlamentarischen Entscheidungsprozess. In Deutschland wurde im Oktober 2007 ein solches Generationengerechtigkeitsgesetz im Bundestag in erster Lesung debattiert, fand aber wenig Aufmerksamkeit.

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